Eine auf Druck des Arbeitgebers unterzeichnete Kündigung ist ungültig. Der Oberste Gerichtshof prüft dies streng.
Arten des Drucks
- Druck „Rücktritt statt Entlassung“
- „Wenn Sie nicht zurücktreten, werde ich Disziplinarmaßnahmen einleiten“
- Drohung, den Vertrag nicht zu verlängern
- Moralischer Druck (ähnlich Mobbing)
Folge der Ungültigkeit
- Rücktritt ist nichtig
- Der Arbeitnehmer gilt als entlassen
- Alle Rechte (Dienstalter, Kündigung) können beantragt werden
- Wiedereinstellungsfall möglich
Beweis
- Zeuge (Kollegen)
- Korrespondenz
- Telefonakten
- Gesundheitsbericht (Stress)
Dauer
- 5 Jahre ab dem Datum des Rücktritts
- Verjährung von Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis
Oberster Gerichtshof 9. HD
9. HD akzeptiert, dass die Behauptung „Rücktritt unter Druck“ durch „objektive Beweise und Zeugen“ gestützt werden muss und dass eine bloße Behauptung nicht ausreicht.
Anwalt für Arbeitsrecht wird empfohlen.