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Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer (TBK Art. 444-447)

31 Mayıs 2026 Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 1 dk okuma 41 görüntülenme

TBK Art. 444-447: Wettbewerbsverbot, das den Arbeitnehmer daran hindert, nach der Arbeit zu einem Konkurrenten zu wechseln.

Gültigkeitsbedingungen

  • Schriftlicher Vertrag
  • Laufzeit max. 2 Jahre
  • Geografischer Bereich begrenzt
  • Tätigkeitsbereich begrenzt
  • Vergütung (kann im Vertrag angegeben werden)

Ungültig

  • Lange Zeiträume wie 5 Jahre
  • Geografischer Bereich „Ganze Türkiye“
  • Tätigkeitsbereich „Gesamter Sektor“
  • Ohne Vergütung verboten

Strafklausel

  • Entschädigung im Falle einer Vertragsverletzung
  • Der Richter kann sie kürzen, wenn sie als überhöht befunden wird
  • Normalerweise 1-2 Jahreshonorar

Kunden-/Mitarbeiteranziehung

  • In den meisten Verträgen verboten
  • Entschädigung im Falle von Verstoß
  • Kunde/Mitarbeiter vom früheren Arbeitsplatz wegnehmen

Erkennung eines Verstoßes

  • Arbeitgeber kann nachverfolgen
  • Informationen vom neuen Arbeitsplatz (über das Gericht)
  • Zeugenaussagen

Oberster Gerichtshof 11. HD und HGK

HGK gibt an, dass das Wettbewerbsverbot vorliegen muss „verhältnismäßig“ und sollte so ausgelegt werden, dass das Recht des Arbeitnehmers auf seinen Lebensunterhalt nicht beeinträchtigt wird. Es wird angenommen.

Anwalt für Arbeitsrecht empfohlen.

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