Als Gegenleistung für die vom Arbeitgeber bereitgestellte Schulung kann sich der Arbeitnehmer verpflichten, für einen bestimmten Zeitraum zu arbeiten. Andernfalls muss er die Studiengebühr zurückerstatten.
Ausbildungsvertrag
- Schriftlicher Vertrag erforderlich
- Ausbildungsqualifikation, Dauer, Kosten netto
- Arbeitsverpflichtungszeitraum
- Bedingungen der Rückerstattungshöhe
Gültige Schulungen
- MBA, weiterführender Abschluss
- Zertifikatsprogramme
- Ausbildung im Ausland
- Berufskurse (langfristig)
Rückerstattungsbedingungen
- Wenn der Arbeitnehmer vor dem Fälligkeitsdatum abreist
- Anteilige Rückerstattung (Restzeitraum)
- Der gesamte Betrag ist nicht erstattungsfähig (anteilig)
Situationen der Nichterstattung
- Ohne triftigen Grund seitens des Arbeitgebers Kündigung
- Kündigung eines Arbeitnehmers aus wichtigem Grund
- Tod des Arbeitnehmers
- Versäumnis des Arbeitgebers
Oberster Gerichtshof 9. HD
9. HD geht davon aus, dass Bildungsschulden „objektiv berechnet“ sein sollten, überhöhte Beträge als ungültig angesehen werden und Bildung in einem angemessenen Verhältnis zu dem Nutzen stehen sollte, den sie dem Arbeitsplatz bringt.
Anwalt für Arbeitsrecht wird empfohlen.