Der Rücktritt des Arbeitnehmers bedeutet die Kündigung des Arbeitsvertrags aus eigenem Willen.
Form des Rücktritts
- Muss schriftlich erfolgen (mündlicher Rücktritt kann nicht nachgewiesen werden)
- Kann notariell beglaubigt werden (am sichersten)
- Das unterschriebene Dokument muss dem Arbeitgeber zugestellt werden
Kündigungsfrist (Arbeitsrecht. Artikel 17)
Der Arbeitnehmer ist außerdem verpflichtet, die Kündigungsfrist einzuhalten:
- Unter 6 Monaten Betriebszugehörigkeit: 2 Wochen
- 6 Monate - 1,5 Jahre: 4 Wochen
- 1,5 - 3 Jahre: 6 Wochen
- Mehr als 3 Jahre: 8 Wochen
Hält der Arbeitnehmer die Frist nicht ein, schuldet er dem Arbeitnehmer eine Kündigungsentschädigung Arbeitgeber kann möglich sein.
Abfindung
Bei reiner Kündigung (es sei denn, es liegt ein berechtigter Grund vor) kann der Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten. Allerdings gilt:
- Für einen Mann Rücktritt aufgrund des Militärdienstes: Dienstalter wird übernommen.
- Für eine Frau Rücktritt innerhalb eines Jahres aufgrund einer Heirat: Dienstalter wird übernommen.
- Für Ruhestandszwecke: Dienstalter wird übernommen.
- Vom Arbeitgeber erzwungener Rücktritt: gilt als Kündigung aus berechtigtem Grund, Dienstalter wird übernommen.
Oberster Gerichtshof 9. HD und 22. HD
9. HD akzeptiert, dass ein „Kündigungszwang zur Unterschrift“ als ungültig betrachtet wird und die Möglichkeit geprüft werden sollte, dass der Arbeitgeber ihn unter Druck erhalten hat.
Nach dem Rücktritt
- Der Arbeitgeber muss eine Arbeitsbescheinigung vorlegen
- SGK-Rücktrittsbenachrichtigung erfolgt
- Nicht genutzte Jahresurlaubsgebühr wird gezahlt
Anwalt für Arbeitsrecht empfohlen.