Abfindung beträgt 30 Tageslöhne für jedes geleistete Arbeitsjahr (1475 SK Art. 14).
Berechnung
- Jahresbruttolohn × Jahr der Betriebszugehörigkeit = Abfindung
- "Bruttolohn" = Endgehalt + Sozialleistungen
- Obergrenze über 30 Tage: Jahresstrom
Obergrenze Grenze
- Der Höchstbetrag der an Beamte gezahlten Abfindung ist die Obergrenze
- Jahresstrom
- Keine Zahlung für den überschüssigen Teil
Recht in welchen Fällen?
- Kündigung durch den Arbeitgeber ohne triftigen Grund
- Kündigung durch den Arbeitnehmer aus wichtigem Grund
- Männlicher Militärdienst (5 Jahre erforderlich)
- Frauenehe (1 Jahr) in)
- Ruhestand
- Tod des Arbeitnehmers
Ungerechtfertigte Umstände
- Kündigung des Arbeitnehmers ohne Angabe von Gründen
- Kündigung durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund (Artikel 25)
Oberster Gerichtshof 9. HD
9. HD geht davon aus, dass bei der Abfindungsberechnung „letzter Bruttolohn mit allen Sozialleistungen“ zu berücksichtigen ist.
Anwalt für Arbeitsrecht wird empfohlen.