Mobbing ist systematischer psychischer Druck/Einschüchterung am Arbeitsplatz. Arbeitsgesetz Artikel 5 und TBK Artikel 49.
Symptome von Mobbing
- Kontinuierliche Demütigung
- Verstecken von Arbeitsinformationen
- Ausschluss von der Arbeit
- Übermäßige Arbeitsbelastung/Arbeitsverweigerung
- Reduzierung der Befugnisse
- Beeinträchtigung der Leistung
Kontinuitätsbedingung
- Einmaliges Ereignis unzureichend
- Wöchentlich für mindestens 6 Monate
- Systematische Qualität
Rechte
- Kündigung aus wichtigem Grund (Arbeitsdekret, Art. 24/II)
- Abfindung
- Vermögensschaden
- Kündigungsentschädigung (keine, nur Ursache)
Beweis
- Zeuge (Arbeitsfreunde)
- E-Mail-/Nachrichtenaufzeichnungen
- Gesundheitsbericht (Depression)
- Personalbeschwerden
Oberster Gerichtshof 9. HD und 22. HD
9. HD geht davon aus, dass Mobbing „systematisch und kontinuierlich“ erfolgen sollte und dass dem Opfer eine hohe moralische Entschädigung zuteil werden sollte.
Anwalt für Arbeitsrecht wird empfohlen.