Gesetz Nr. 6356 regelt das Recht auf Gewerkschaftsmitgliedschaft, Tarifvertrag (TİS) und Streik/Aussperrung.
Gewerkschaftsmitgliedschaft
- Verfassungsrechtliches Recht, Mitglied in Arbeitnehmer-/Arbeitgebergewerkschaften zu sein (Art. 51)
- Die Mitgliedschaft wird über e-Government
- Diskriminierung durch den Arbeitgeber abgewickelt zur Gewerkschaftsmitgliedschaft des Arbeitnehmers. nicht möglich
Genehmigung von Tarifverträgen
- Die Gewerkschaft muss den Schwellenwert für die Branche überschreiten (in der Regel 1 %)
- 50 %+1 der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz müssen Mitglieder sein
- Identifizierung der offiziellen Autorität
TİS-Verhandlungsprozess
- Eine Autorisierungsbescheinigung wird eingeholt
- Arbeitgeber Anruf
- Wenn innerhalb von 60 Tagen keine Einigung erzielt wird, Streitbericht
- Offizieller Mediator (15 Tage)
- Im Falle einer Nichteinigung Streik-/Aussperrungsentscheidung
Streikrecht
- Garantiert durch Artikel 54 der Verfassung
- Voraussetzung für die Blockierung von CBA Verhandlungen
- Streikabstimmung ist obligatorisch, kann sein
- Streikverbot in einigen Wirtschaftszweigen (Gesundheit, Bankwesen, militärische Einrichtungen usw.)
Schutz der Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer, der aufgrund seiner Gewerkschaftsmitgliedschaft entlassen wird, kann eine Arbeitsplatzsicherheitsentschädigung beantragen (Art. 18-21 des Arbeitsgesetzbuchs).
Arbeitsrecht Anwalt wird empfohlen.