SSI-Gesetz Nr. 5510: Es gibt drei Arten von Versicherungen.
4-A (Arbeitnehmerversichert)
- Mitarbeiter auf der Gehaltsliste des Arbeitgebers
- Der Arbeitgeber zahlt die Prämie (14 % + 20,5 %)
- Arbeitsunfall, Krankheit, Geburt, Invalidität, Ruhestand, Tod Leistungen
4-B (Bağ-Kur)
- Selbstständige (Handwerker, Selbstständige)
- Gesellschafter
- Zahlt alle Prämien selbst
- Gleiche Versicherungszweige
4-C (Beamter)
- Beamte
- Zivil Bedienstete
- Privates Versicherungssystem (Pensionskasse)
- Nach 2008 in 4-A integriert
Beitragssätze (4-A)
- Arbeitgeberanteil: 20,5 %
- Arbeitnehmeranteil: 14 %
- Arbeitslosenversicherung: 3 %
- Gesamt: 37,5 %
Prämienbasis
- Kein Mindestlohn unterschritten
- Obergrenze: Jahresstrom
Oberster Gerichtshof 10. HD und 21. HD
10. HD geht davon aus, dass die Art der Versicherung anhand der „echten Geschäftsbeziehung“ bestimmt wird und gefälschte 4-B (Bağ-Kur)-Darstellungen als 4-A bewertet werden.
Anwalt für Arbeits- und Sozialversicherung wird empfohlen.