Die im Jahr 2021 in Kraft getretene Remote-Arbeitsverordnung regelt die Rechte und Pflichten.
Schriftlicher Vertrag
- Remote-Arbeitsbedingung
- Zusatzprotokoll für den aktuellen Arbeitnehmer
- Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Pflichten des Arbeitgebers
- Bereitstellung von Ausrüstung (Computer, Ergonomie)
- Kommunikationskosten
- Strom-/Internetbeitrag (gemäß Vertrag)
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Datensicherheitsschulung
Pflichten der Mitarbeiter
- Einhaltung der Arbeitszeiten
- Datengeheimnis
- Schutz der Betriebsmittel
- Die Kommunikation erfolgt schnell Antwort
Arbeitsstunden
- Max. 45 Stunden/Woche
- Überstunden sind das Gleiche (Art. 41 des Arbeitsgesetzbuchs)
- Pausenrechte
- Das „Recht auf Nichterreichbarkeit“ wird diskutiert
Arbeitsunfall
- Gilt auch als Arbeitsunfall zu Hause (im Dienst)
- Im Rahmen von SSI
- Verantwortung des Arbeitgebers (teilweise)
Oberster Gerichtshof 9. HD
9. HD akzeptiert, dass Fernarbeit als „klassische Geschäftsbeziehung“ gilt und alle arbeitsrechtlichen Rechte geschützt sind.
Anwalt für Arbeitsrecht wird empfohlen.