Artikel 11 der TKHK Nr. 6502: Der Verbraucher hat vier optionale Rechte, wenn er erfährt, dass die Ware mangelhaft ist.
Optionale Rechte
- Rücktritt vom Vertrag (Rückgabe + Rückerstattung)
- Preisnachlass
- Kostenlose Reparatur
- Mit einer neuen Änderung
Dauer
- 2 Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel bekannt wurde
- 5 Jahre für Wohn-/Ferienartikel
- Beginnt, bevor versteckte Mängel bekannt werden
Verkäufer- und Herstellerhaftung
Der Verbraucher kann sich sowohl an den Verkäufer als auch an den Hersteller/Importeur wenden (Mehrfachhaftung).
Material und spiritueller Schadensersatz
Sollte durch mangelhafte Ware ein zusätzlicher Schaden entstanden sein, kann dieser im Rahmen von TBK Art.49 geltend gemacht werden.
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD geht davon aus, dass bei mangelhafter Ware „die Beweislast beim Verkäufer liegt“ und dass, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Mangel auf einem „Verwendungsfehler“ beruht, zugunsten des Verbrauchers entschieden wird. nichtAnwalt für Verbraucherrecht empfohlen.