Arbeitsgesetz Artikel 71: Kinderarbeit unterliegt strengen Regeln.
Altersgrenzen
- Unter 15 Jahren: Beschäftigung verboten (Regel)
- Begrenzte leichte Arbeit für 14 Jahre (ohne Behinderung der Ausbildung)
- 15-18 Jahre: begrenzte Arbeitszeiten in bestimmten Berufen
Verboten Arbeit
- Schwere Arbeit
- Gefährliche Arbeit
- Gesundheitsschädliche Arbeit
- Nachtarbeit
- Bergbau, Bau
Arbeitszeit
- 14-15 Jahre alt: 7 Stunden/Tag, 35 Stunden/Woche
- 15-18 Jahre alt: 8 Stunden/Tag, 40 Stunden/Woche
- Während der Ausbildung 2 Stunden/Tag
Recht auf Bildung
- Verpflichtende Grundbildung kann nicht verhindert werden
- Der Arbeitgeber passt die Arbeitszeit entsprechend der Ausbildung an
- Schulungsbericht ist obligatorisch
Sanktion
- Verwaltungsstrafe
- Schließung des Arbeitsplatzes (schwerwiegend). Verletzung)
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit
- Soziale Verantwortung für den Eingriff in den Familiendienst
Oberster Gerichtshof 9. HD
9. HD geht davon aus, dass die Rechte der Kinderarbeit streng geschützt sein müssen und dass dem Arbeitgeber eine schwere Haftung droht, wenn Bildung verhindert wird.
Anwalt für Arbeits- und Kinderrecht wird empfohlen.