Im Falle einer Flugannullierung/-verspätung hat der Passagier Rechte im Rahmen der DGCA (Generaldirektion für Zivilluftfahrt) und SHY-Passenger-Vorschriften.
Entschädigung bei Stornierung
- Bis zu 1500 km: 250 €
- 1500-3500 km: 400 €
- 3500+ km: 600 €
- Keine Entschädigung bei 2 Wochen Vorlaufzeit
Verspätungsentschädigung
- 2+ Stunden (Kurzstrecke): Essen + Kommunikation
- 3+ Stunden (Kurzstrecke): Anspruch auf Entschädigung
- 5+ Stunden: Ticketrückerstattung + Entschädigung
Gepäck Probleme
- Verspätetes Gepäck: tägliche Entschädigung
- Verlorenes Gepäck: ca. 1.220 SZR (Haftungsgrenze der Fluggesellschaft)
- Beschädigtes Gepäck: Wertreparatur
Ausnahmen (Ausnahmezustand)
- Wetterbedingungen (Nebel, Sturm)
- Entscheidung der Zivilbehörde
- Streik (3. Partei)
- Sicherheitsbedrohung
Beschwerdewege
- Schriftliche Beschwerde bei der Fluggesellschaft
- DGCA-Beschwerdesystem
- Verbraucherschlichtungsgremium
- Gericht
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD akzeptiert, dass Fluggesellschaften ihren „Notstandsanspruch“ konkret nachweisen müssen und dass ein bloßer Anspruch nicht ausreicht.
Anwalt für Verbraucherrecht wird empfohlen.