Abfindung + SSI-Todesrente wird an die Familie des Arbeitnehmers gezahlt, der während der Arbeit stirbt.
Abfindung
- Alle Abfindungen werden an die Familie gezahlt
- Erbbescheinigung erforderlich
- Geteilt (entsprechend den Erbschaftsanteilen)
SGK-Hinterbliebener Rente
- Ehegatte und Kinder monatlich
- Eltern (pflegebedürftig)
- Zu bestimmten Sätzen
- 5510 SK Art. 32 ff.
Ehegattenrente
- 50 % (Alleinerbe)
- 75 % (mit Kind)
- Bei Wiederverheiratung die monatliche Rente erhöht
Kinderrente
- Minderjährige unter 18 Jahren: erhält monatlich
- Weiterbildung: bis zum 25. Lebensjahr
- Invalidität: lebenslang
Im Falle eines Arbeitsunfalls
- Höheres Monatsgehalt
- Zusätzliche Haftung des Arbeitgebers
- Vermögensschaden (an der Familie)
- Entbehrung der Unterstützung
Oberster Gerichtshof 21. HD und 10. HD
21. HD geht davon aus, dass im Falle des Todes eines Arbeitnehmers ein „umfassender Schutz der Familie“ gewährleistet sein sollte und dass das Sozialversicherungssystem weit ausgelegt werden sollte.
Anwalt für Arbeits- und Sozialversicherung wird empfohlen.