TKHK Art. 51-53: Verbraucherschutz bei Pauschalreiseverträgen.
Rechte des Verbrauchers
- Schriftliche Information vor Vertragsabschluss
- Recht, die Einhaltung der Vertragsbedingungen zu verlangen
- Recht auf Mitteilung von Änderungen
- Recht auf Widerruf (Rücktritt)
- Geldlicher und moralischer Schadensersatz
Stornierung Szenarien
1. Bei Stornierung durch den Reiseveranstalter
- Voller Preis + zusätzliche Entschädigung
- Alternatives Urlaubsangebot
- Annahme-/Ablehnungsrecht des Verbrauchers
2. Wenn der Verbraucher storniert
- Es gilt die im Vertrag festgelegte Rücktrittsstrafe
- Sie erhöht sich, je näher das Datum rückt
- Rückerstattung im Falle höherer Gewalt (Krankheit, Tod)
3. Wenn während des Urlaubs ein Problem aufgetreten ist
- Das Hotel ist nicht mehr im Vertrag
- Mangelnde Leistung
- Ortswechsel
- Preisnachlass + Entschädigung
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD akzeptiert, dass der Verbraucher, der während einer Pauschalreise in ein „3-Sterne“-Hotel statt in ein „5-Sterne“-Hotel transferiert wird, Anspruch auf „Anteilige Rückerstattung + moralische Entschädigung“ haben kann.
Beschwerdemethoden
- Schriftliche Mitteilung an den Reiseveranstalter
- TÜRSAB
- Verbraucherschlichtungsausschuss
- Verbrauchergericht
Verbraucherrechtsanwalt empfohlen.