TKHK Art. 61-63: Irreführende Werbung und betrügerische Geschäftspraktiken sind verboten und werden mit schweren Sanktionen geahndet.
Irreführende Werbearten
- Falsche Preisinformationen
- Unbegründete gesundheitsbezogene Angaben
- Gefälschter Rabatt („Von 100 TL auf 50 TL!“)
- Nicht vorhandene Funktion Versprechen
- Vergleichende irreführende Werbung
Täuschende Geschäftspraxis
- Aggressiver Verkauf (Druck, Einschüchterung)
- Manipulative Werbung, die sich an Kinder richtet
- Kostenloses Produkt, das behauptet, „kostenlos“ zu sein
- Gefälschte Kundenrezensionen
Werbetafel
- Im Ministerium für Handel
- Monatliche Erhebung
- Kontrollen auf Beschwerde oder von Amts wegen
- Unterbrechung der Werbung + Verwaltungsstrafe
Sanktionen
- Unterbrechung der Werbung
- Korrektur der Werbung mit der gleichen Methode
- Hohe Verwaltungsstrafe (in allen Fällen)
- Im Wiederholungsfall bis zu 10 mal
Rechte des Opfers
- Rücktritt vom Vertrag
- Materieller und moralischer Schadensersatz
- Verbraucherschlichtungsausschuss / Gericht
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD akzeptiert, dass der Verbraucher, der Opfer irreführender Werbung wird, das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten + eine Entschädigung zu zahlen und dass dieses Recht zusammen mit der Sanktion der Werbebehörde geltend gemacht werden kann.
Ein Anwalt für Verbraucher-/Werberecht wird empfohlen.