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Irreführende Werbung und irreführende Geschäftspraktiken (TKHK Artikel 61)

24 Nisan 2026 Verbraucherrecht 1 dk okuma 56 görüntülenme

TKHK Art. 61-63: Irreführende Werbung und betrügerische Geschäftspraktiken sind verboten und werden mit schweren Sanktionen geahndet.

Irreführende Werbearten

  • Falsche Preisinformationen
  • Unbegründete gesundheitsbezogene Angaben
  • Gefälschter Rabatt („Von 100 TL auf 50 TL!“)
  • Nicht vorhandene Funktion Versprechen
  • Vergleichende irreführende Werbung

Täuschende Geschäftspraxis

  • Aggressiver Verkauf (Druck, Einschüchterung)
  • Manipulative Werbung, die sich an Kinder richtet
  • Kostenloses Produkt, das behauptet, „kostenlos“ zu sein
  • Gefälschte Kundenrezensionen

Werbetafel

  • Im Ministerium für Handel
  • Monatliche Erhebung
  • Kontrollen auf Beschwerde oder von Amts wegen
  • Unterbrechung der Werbung + Verwaltungsstrafe

Sanktionen

  • Unterbrechung der Werbung
  • Korrektur der Werbung mit der gleichen Methode
  • Hohe Verwaltungsstrafe (in allen Fällen)
  • Im Wiederholungsfall bis zu 10 mal

Rechte des Opfers

  • Rücktritt vom Vertrag
  • Materieller und moralischer Schadensersatz
  • Verbraucherschlichtungsausschuss / Gericht

Oberster Gerichtshof 13. HD

13. HD akzeptiert, dass der Verbraucher, der Opfer irreführender Werbung wird, das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten + eine Entschädigung zu zahlen und dass dieses Recht zusammen mit der Sanktion der Werbebehörde geltend gemacht werden kann.

Ein Anwalt für Verbraucher-/Werberecht wird empfohlen.

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