Private Krankenversicherer lehnen Schadensanzeigen häufig mit der Begründung „Vorerkrankung“ oder „Versicherungsausnahme“ ab.
Typische Ablehnungsgründe
- Vorerkrankung
- Unzureichende Erklärung (Eingabefragebogen)
- Wartefrist nicht abgelaufen
- Ästhetisch Behandlung
- Geburt (von der Police nicht abgedeckt)
Einspruchsmöglichkeiten
- Schriftlicher Einspruch beim Versicherer + zusätzliches ärztliches Gutachten
- Versicherungsschiedskommission
- Verbraucherschlichtungskommission/Gericht
- Handelsgericht erster Instanz
Meldepflicht
- Alle Krankheiten sind meldepflichtig im Vertragsstadium
- Vorsätzliche Verschleierung: Vertragskündigungsgrund
- Nicht bekannt: umstritten (Oberster Gerichtshof zugunsten des Versicherten)
Oberster Gerichtshof 11. HD
11. HD akzeptiert, dass der Versicherer den Anspruch einer „Vorerkrankung“ mit „konkreten medizinischen Beweisen“ nachweisen muss und dass ein bloßer Anspruch nicht ausreicht.
Notfall
In Fällen, in denen ein dringender Eingriff erforderlich ist, muss der Versicherer grundsätzlich die Behandlung sofort im Vertragskrankenhaus übernehmen.
Praktische Tipps
- Melden Sie alle Krankheiten vorher die Police
- Rufen Sie vor der Behandlung die Versicherung an. Lassen Sie sich vorab genehmigen
- Bewahren Sie alle Berichte/Rechnungen auf
Versicherungs-/Verbraucheranwalt empfohlen.