Das Vertriebsunternehmen ist entschädigungspflichtig im Falle unangekündigter oder längerfristiger Strom-/Wasserausfälle.
Meldepflicht
- Geplante Ausfälle müssen mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden
- Website, SMS, lokale Medien
- Schriftliche Liste an die Gemeinde/Muhtar-Büro
Entschädigung Recht
- Verdorbene Lebensmittel/Waren
- Geschäftsverlust (insbesondere kommerzielle Abonnenten)
- Beschwerden über medizinische Geräte
- Vermögensschaden (Kind, Patient)
EMRA-Regeln
- Begrenzung der jährlichen Ausfallzeit
- Bei Überschreitung automatische Abonnentenentschädigung
- Auf Beschwerde Überprüfung
Beschwerdeverfahren
- Schriftliche Benachrichtigung an die Vertriebsgesellschaft + Dokument
- EMRA-Verbraucherbeschwerden
- Verbraucherschlichtungsausschuss/-gericht
Oberster Gerichtshof 13. HD und 3. HD
13. HD und 3rd HD akzeptieren, dass das Vertriebsunternehmen seine Behauptung des „Ausnahmezustands“ mit konkreten Beweisen nachweisen muss, dass eine bloße Behauptung nicht ausreicht und dass bei Vorliegen von Fahrlässigkeit der Verbraucher das Recht auf materielle und moralische Entschädigung hat.
Praktische Empfehlungen
- Notieren Sie die Ausfallzeit (Stunde/Minute)
- Fotografieren Sie die beschädigten Waren
- Zeugen von Nachbarn Holen Sie sich einen Erklärung
- Korrespondenz mit dem Unternehmen (einschließlich SMS)
Anwalt für Verbraucher-/EPDK-Recht empfohlen.