Verbraucherschlichtungsausschüsse sind Verwaltungsorganisationen, die Streitigkeiten unter einem bestimmten Betrag beilegen.
Behördenlimit (2026)
- Bezirksausschuss: aktuelle jährliche Grenze (z. B. 30.000 TL)
- Provinzausschuss: aktuelle jährliche Grenze (z. B. 80.000 TL)
- Oben: Verbraucher Gericht
Antrag
- über E-Government
- An den Bezirksgouverneur/die Verbraucherschlichtungskommission des Gouverneursamtes
- Anwalt nicht erforderlich
- Kostenlos
Erforderliche Dokumente
- Beschwerde Petition
- Rechnung/Gutschein
- Vertrag
- Korrespondenz
- Gutachten (falls vorhanden)
Entscheidungszeitraum
- ca. 6 Monate (variiert je nach Intensität)
- Die Entscheidung ist bindend
Einspruch gegen die Entscheidung
- Beim Verbrauchergericht innerhalb von 15 Tagen Einspruch
- Gericht prüft erneut
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD geht davon aus, dass bei Einsprüchen gegen die Entscheidungen des Schiedsgerichts das "einfache Verfahren-Verfahren angewendet werden sollte und dass das Gericht eine erneute Prüfung durchführt.
Praktische Tipps
- Versäumen Sie nicht die Frist
- Sammeln Sie schriftliche Dokumente
- Schreiben Sie die Petition klar und begründet
Verbraucheranwalt ist empfohlen.