Wenn das Tourismusbüro die Reiseleistung im Vertrag nicht erbringt, hat der Verbraucher das Recht auf Rückerstattung + Entschädigung.
Arten des Verstoßes
- Wechsel des Hotels (in eine niedrigere Kategorie)
- Reduzierung der Halbpension auf „nur Frühstück“
- Stornierung der Aktivität/Tour
- Änderung der Ticketkategorie (Flug)
- Begleitung Ablehnung
Verbraucherrechte
- Preisnachlass
- Rücktritt vom Vertrag + volle Rückerstattung
- Vermögensschaden
- Bedeutung für den Rücktransport
Beschwerdeverfahren
- Sofortige schriftliche Aufzeichnung der Schikane während des Urlaubs
- Benachrichtigung an die Agentur (SMS/E-Mail)
- Unterzeichnung des Protokolls durch das Hotel
- TÜRSAB-Beschwerde
- Verbraucherschlichtungsausschuss / Gericht
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD akzeptiert, dass die organisatorische Verantwortung der Agentur im Pauschalreisevertrag einen hohen Stellenwert hat und dass im Falle eines Hotelwechsels ein angemessener proportionaler Rabatt + immaterielle Entschädigung gewährt werden muss.
Geldliche Entschädigung
Der Zweck der Reise ist „Erholung und Unterhaltung“. Wird dieser Zweck nicht erfüllt, entsteht moralischer Schaden.
Ein Anwalt für Verbraucherrecht wird empfohlen.